HOLIPOOLSchwimmbecken

AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Bestellung / Vertragsabschluss:

Der Kunde erwirbt durch seine Bestellung bei der Firma HOLIPOOL-CZ, ein PP Schwimmbecken direkt vom Hersteller im Werksverkauf, bzw. andere Gegenstände an dazugehöriger Schwimmbadtechnik. Es handelt sich dabei um einen Verkauf im Online-Versandhandel ohne bauliche Vorort-Betreuung.
Pool-Einbauinfos werden nur in Form von Empfehlungen und Hinweisen gegeben, die auf jahrelange Berufserfahrungen beruhen – eine Bauanleitung- oder Beratung findet grundsätzlich nicht statt, hierfür sollte der Kunde im Bedarfsfall einen Bauberater vor Ort konsultieren.

Alle Angebote von HOLIPOOL-CZ sind freibleibend. Der Vertrag zwischen dem Kunden und HOLIPOOL-CZ kommt erst durch einen Auftrag des Kunden und dessen Annahme durch HOLIPOOL-CZ zustande. Ein Auftrag ist erteilt, sobald uns eine schriftliche Bestellung in Form per Mail, Fax, Briefpost vorliegt. Die Bestellung gilt spätestens mit der Unterschrift als erteilt. Nach Vorlage der Auftragserteilung erfolgt eine telefonische Detailbesprechung mit dem Kunden und im Anschluss erhalten Sie von HOLIPOOL-CZ umgehend eine schriftliche Auftragsbestätigung per Mail. Erst nach Erhalt dieser schriftlichen Auftragsbestätigung, wird die Bestellung wirksam. Sollten Sie keine Bestätigung zur Lieferung erhalten, kommt der Vertrag mit der Lieferung der bestellten Ware zustande.
Der Kunde hat die Möglichkeit, nach telefonischer Rücksprache mit unserem Ansprechpartner- Verkaufs - Disponent, bis spätestens einen Monat vor Produktionsbeginn seines Schwimmbeckens, mögliche Änderungen nach einer vorherigen Machbarkeitsprüfung durch HOLIPOOL-CZ, an seiner Bestellung vorzunehmen.                                                                                                                                                                    
Auf jegliche Änderungswünsche und deren Realisierung besteht kein Anrecht und sind somit ohne Gewähr!
Alle Schwimmbecken werden individuell in einer Einzelanfertigung/Sonderanfertigung nach Kundenwunsch produziert, ein Widerrufsrecht ist daher ausgeschlossen.

Preise, Zahlung, Eigentumsvorbehalt:

Alle Preise verstehen sich als Werksabgabepreise- und sind jeweils als Preis pro Stück inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu sehen.
Zu den Preisen unserer aktuellen Preislisten addieren sich Transport-Fracht- oder je nach Artikel auch Verpackungs- und Versandkosten. Unsere Preise sind Festpreise und nicht verhandelbar!
Die Bezahlung erfolgt vor Ort, durch Bargeld gegen Rechnung, an die Mitarbeiter von HOLIPOOL-CZ oder wahlweise durch eine Vorkassenzahlung, mindestens drei Wochen vor dem Liefertermin, auf das Geschäftskonto von HOLIPOOL-CZ.
Bei Pool-Lieferungen ins Ausland (Außer D+AT) - bzw. Lieferungen von Pool-Überdachungen- oder anderen speziellen Aufträgen, wie Sonderanfertigungen oder Erzeugnisse anderer Hersteller, behält sich HOLIPOOL-CZ die Forderung auf eine Lieferung gegen Vorkassenzahlung vor.
Die gesamte, gelieferte Ware, bleibt bis zur vollständigen Bezahlung, Eigentum von HOLIPOOL-CZ.
Bei Verzug des Käufers mit der Zahlung des vertraglich festgelegten Preises, verliert der Käufer ohne weiteres seine Mängelansprüche. In diesem Fall wird keine Garantie gewährt.
Bei Weiterveräußerung geht die Forderung an Dritte- an HOLIPOOL-CZ über (Verlängerter Eigentumsvorbehalt).
Mit dem Erscheinen einer neuen Preisliste verlieren alle vorherigen Preise ihre Gültigkeit.
Kosten, die auf verspätete Zahlungen zurückzuführen sind, sind grundsätzlich vom Auftraggeber zu tragen.

Lieferzeit, Lieferung, Versand:

Alle Liefertermine gelten grundsätzlich erst nach Auftragserteilung und Auftragsbestätigung. Im Ausnahmefall sind betriebsbedingte Terminänderungen ohne Gewährleistungsanspruch- so z.B. bei „Höherer Gewalt“ bzw. andere unvorhersehbare Ereignisse!

Unsere Pool-Transportkosten werden von den Vertragsspeditionen berechnet und können bei größeren Preisschwankungen auf dem aktuellen Rohölmarkt, durchaus durch nachträgliche Preiskorrekturen auf unsere bereits angebotenen Transportpreise, verändert werden. Für unsere Firma ist eine durch äußere Einflussnahme bedingte Veränderung der Transportgewärleistung nicht vorhersehbar!
 
HOLIPOOL-CZ vereinbart mit seinen Transportunternehmen langfristige, verbindliche Lieferverträge, für alle Pooltransporte. Individuelle Wünsche des Auftraggebers bezüglich einer nachträglichen Änderung des Liefertermins werden weitestgehend berücksichtigt, wenn eine Möglichkeit durch einen anderen Termin-Tauschpartner dazu besteht. Grundsätzlich muss die Poollieferung am vertraglich vereinbarten Liefertermin vom Kunden abgenommen werden

Zum Poolliefertermin muss kundenseitig ein Kranfahrzeug und drei Helfer bzw. ausreichend viele Helfer zum Abladen des Schwimmbeckens per Hand bereitstehen. In diesem Fall bitte vorher unbedingt das Pool-Gewicht erfragen. Dies gilt ebenfalls bei der Lieferung einer Poolüberdachung. Bei einer Lieferung einer ALBIXON Überdachung in der NOBOX Variante, mit bereits werkseitig vormontierten Trägermodulen, werden am Liefertag unbedingt vier- bis sechs Helfer zum Abladen benötigt.
HOLIPOOL-CZ übernimmt keine Haftung bei Lieferverzug, welcher durch höhere Gewalt, witterungsbedingt- oder durch sonstige Störungen des normalen Lieferbetriebes auftreten kann.

Gerade bei Poollieferungen während der Wintermonate kann es zu witterungsbedingten Problemen vor Ort kommen, bei denen der Kunde gegebenenfalls für eine alternative Lösung sorgen muss, wie z.B. eine vorübergehende örtliche Zwischenlagerung des Schwimmbeckens o.ä. - für die reibungslose Poolentladung vor Ort ist der Kunde verantwortlich.

Eventuell fehlende Bestandteile des Lieferumfanges- bzw. andere Unstimmigkeiten am Pool, sind noch am Liefertag vor Ort schriftlich anzuzeigen. Eine spätere Anzeige ist nicht rechtsbindend, sie unterliegt allenfalls der Kulanzbereitschaft des Herstellers.

Die Montage-Installationsarbeiten an einer Pool-Anlage werden in der Regel taggleich von unserem Mitarbeiter abgeschlossen. Die Lieferungen der einteiligen Schwimmbecken bis zur Größe 7x3m werden von einem Mitarbeiter begleitet und bei größeren, mehrteiligen Schwimmbecken kommen 2 bis 4 Mitarbeiter. Die Installation aller wasserseitigen Rohrleitungen- und Anschlüsse werden unseren Kunden auf Wunsch optional, als kostenloser Service von HOLIPOOL-CZ am Liefertag angeboten.
Da die von HOLIPOOL-CZ angebotene kostenlose Installation aller Bau- und Montageteile generell in Form einer Trockenverlegung erfolgt, kann bei später auftretenden Störungen, wie z.B. kleine Lecks an den Verbindungsstellen der Rohrleitungen- oder Schwimmbadtechnik, keine Gewährleistung erfolgen. Dem Kunden steht es selbstverständlich frei, die Installation selbst vorzunehmen.

ACHTUNG!  Leider musste HOLIPOOL-CZ ab Mai 2020 eine Angebotsänderung- und Produktionsumstellung betreffs der Vorort-Installation unserer Poolanlagen vornehmen. Durch die verschärften Corona-Vorschriften wurde uns die Entsendung unserer Werksmonteure für die Vorort-Installation gesetzlich untersagt, einzig der LKW-Fahrer durfte ab sofort das Land nur noch mit dem Schwimmbecken verlassen.
Das hatte zur Folge, dass wir die Produktion der großen Schwimmbecken über 7x3m eingestellt haben und dass alle neu produzierte Schwimmbecken bereits werkseitig mit allen bestellten Einbauteilen- Anschlüssen- und Rohrleitungen so vorbereitet werden, dass beim Kunden vor Ort, nur noch die Rohranschlüsse/Verschraubungen an die Filteranlage bzw. Gegenstromanlage als Endmontage durch unseren Mitarbeiter durchgeführt werden muss, falls vom Kunden gewünscht. Für diese relativ leicht zu bewerkstelligende Restmontage, müssen wir ab sofort auch zum Teil auf die Mithilfe unserer Kunden zählen.

Am Liefertag ist von dem Kunden die ordnungsgemäße Entladung des Pools- und andere Bestandteile an Schwimmbadtechnik sicherzustellen, dabei muss die Baustelle für einen reibungslosen und sicheren Ablauf vorbereitet sein. Alle Voraussetzungen, die einen regulären Ablauf der Lieferung behindern oder stören, müssen von den Monteuren und Mitarbeitern der Firma HOLIPOOL-CZ nicht akzeptiert, oder geduldet werden und berechtigen unsere Mitarbeiter zum Abbruch der Lieferung.
Die Kosten eines Lieferabbruchs hat vollumfänglich der Kunde zu tragen.
Wir verpflichten unsere Kunden zur absoluten Termintreue, denn wir haben langfristige Vertragsbindungen mit unseren Lieferspeditionen, die wir zu 100% erfüllen müssen. Sollte z.B. witterungsbedingt- oder wegen unzulänglichen Vorbereitungen, der Pool am Liefertag nicht eingesetzt werden können, muss der Kunde selbst für eine Ausweichlösung bzw. eine Pool-Zwischenlagerung bei sich vor Ort sorgen.

Gewährleistung:

Grundsätzlich besteht nach §3 FernAbsG kein Widerspruchs- bzw. Rückgaberecht bei Schwimmbecken, die nach Kundenspezifikationen gefertigt wurden oder eindeutig auf die Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind.
Dies ist in der Regel bei fast allen Schwimmbädern unseres Hauses der Fall.
In unseren Artikel-Beschreibungen sind wir stets um eine umfassende und originalgetreue Darstellung bemüht.
Unsere Schwimmbäder werden zu 75% von Hand gefertigt. Eine geringfügige- produktionsbedingte Maß-Abweichung
ist vom Kunden zu tolerieren. Auf die Stabilität des in unseren Schwimmbädern verarbeiteten Polypropylen, gewähren wir zehn Jahre Garantie (Geschätzte Haltbarkeit 50 Jahre!).
HOLIPOOL-CZ gewährt weiterhin auf alle am Pool getätigten technischen Arbeiten, drei Jahre- und auf alle gelieferten Technik- und Einbauteile, zwei Jahre Hersteller-Garantie. Eine auf Kundenwunsch basierende Vorort-Installation der wasserseitigen Einbauteile und Zubehör erfolgt in Trockenverlegung und wird daher von unserer Firma kostenlos, aber ohne jeden Gewährleistungsanspruch angeboten.
Dem Kunden steht eine Selbstinstallation der Poolanlage frei.
Defekte technische Elemente werden im berechtigtem Garantiefall, aber auch darüber hinaus, je nach Verfügbarkeit auf dem Post- oder Speditionsweg ausgetauscht.
Berechtigte Reklamationen am Schwimmbecken müssen am Liefertag schriftlich auf dem Lieferschein/Rechnung von unserem Kollegen vor Ort vermerkt werden.
Jeglicher Gewährleistungsanspruch erlischt bei Folgen durch einen kundenseitigen- unsachgemäßen Pool-Einbau, während der Fertigstellung des Schwimmbeckens. HOLIPOOL-CZ vermittelt auf Wunsch nur erfahrungsbezogene Bau-Empfehlungen- und keine direkte Bau-Anweisungen.
Für die bauliche Ausführung des Schwimmbades ist ausschließlich und eigenverantwortlich, der Bauherr persönlich verantwortlich.

Es wird von Fachkenntnissen des Kunden ausgegangen, die diese Arbeiten vor Ort selbst auch ausführen können, oder sich eigenverantwortlich fachliche Hilfe organisieren.

Ferner haftet HOLIPOOL-CZ nicht für Folgeschäden jeglicher Art, die wie unter anderem, durch Wasserverlust-, Frost-, Grund- oder Schichtwasser- Erddruck oder andere Schäden, die durch äußere Einflüsse auf den Pool entstanden sind.
Ein Schwimmbecken selbst kann weitestgehend nur durch fehlerhaften Einbau, besonders bei der Betonhinterfüllung, Schaden nehmen. Alle Schwimmbecken werden in einem wasserdichten Zustand übergeben. Für einen auftretenden Dichtigkeitsschaden am Poolkorpus, kann bauphysikalisch gesehen nur eine Ausdehnung der Poolwände, durch äußere Einwirkungen der Umbauung des Beckens, den Grund dafür darstellen.

Erfüllungort:

Der Erfüllungsort für beide Vertragspartner ist CZ.
Der Gerichtstand ist das zuständige Gericht des Lieferanten. Dies gilt auch für Streitigkeiten im Urkunden- und Zahlungsverkehr, unabhängig welcher Zahlungsort sich aus dieser Geschäftsverbindung ergibt. Ebenso gilt dieser Gerichtstand in dem Falle, wenn ein Auftragsgeber seinen Wohnsitz oder Aufenthaltsort in das Ausland verlegt, oder dieser während der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Unwirksamkeit einer der oben aufgeführten Punkte beeinflusst die Wirksamkeit der übrigen Punkte nicht. Jede Änderung und Ergänzung der Verkaufs- und Lieferbedingungen, bedarf zur Gültigkeit, der Schriftform.

HOLIPOOL-CZ behält sich im Extremfall vor:  z.B. bei berechtigten Preisforderungen- bei Nichterfüllung des Vertrages o.ä., einen Ausschluss der Garantieansprüche zu verhängen und die offenen Forderungen per Rechtsweg- bzw. gegebenenfalls, an externes Inkasso Unternehmen abzutreten.


Eine stete Aktualisierung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, behält sich HOLIPOOL-CZ Termin- und Zeitunabhängig vor!